Der Regierungsrat des Kanton Zürichs hat am 22. September 2021 eine Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Gesundheitsbereich
Nachdem die Impfaktionen in der VitaFutura erfolgreich durchgeführt werden konnten, ermöglicht die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich den Heimen, gewisse Lockerungen
Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Besucherinnen und Besucher. Besuche in den Zimmern bzw. auf der Abteilung sind verboten. Erfahren Sie hier mehr über unsere aktuellen Schutzmassnahmen.
Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Besucherinnen und Besucher. Besuche in den Zimmern bzw. auf der Abteilung sind verboten. Erfahren Sie hier mehr über unsere aktuellen Schutzmassnahmen.
Besuche im Pflegezentrum Oberdorf und in der Pflegewohngruppe Gries sind wieder erlaubt. Es gilt auf den Abteilungen eine generelle Maskentragpflicht für Besucherinnen und Besucher. Masken erhalten Sie beim Haupteingang zum Pflegezentrum Oberdorf bzw. beim Eingang in die Pflegewohngruppe Gries.
Die Situation mit dem Corona-Virus hat sich in den letzten Wochen zur Freude aller etwas entschärft, deshalb hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich weitere Lockerungen zugelassen.