Pflegezentrum Oberdorf – Plauderhüsli vor dem Haupteingang
Bis am Dienstag, 12.01.2021 gilt ein generelles Besuchsverbot!!
Ab Mittwoch, 13.01.2021 gilt die folgende Regelung:
Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Besucherinnen und Besucher. Besuche im Pflegezentrum sind verboten.
- Besuchszeiten sind täglich von 13.30 bis 16.30 Uhr im Plauderhüsli möglich
Besuche müssen vorgängig über den Empfang angemeldet werden, auch die Besuche für am Wochenende. Anmeldung erfolgt an Werktagen (Montag – Freitag) zu den Büroöffnungszeiten über die Telefonnumer 043 399 36 00
per E-Mail: info@vitafutura.ch
oder über unser online Formular:
Bei einem Besuch sind folgende Massnahmen zu beachten:
- Bewohnende dürfen von maximal zwei Personen gleichzeitig Besuch empfangen.
- Die maximale Besuchszeit beträgt 45 Minuten und kann im Plauderhüsli vor dem Haupteingang durchgeführt werden. Es kann nur ein Besucherpaare zur gleichen Zeit organisiert werden.
- Als Wartezone gilt der Bereich vor dem Plauderhüsli im Freien (warme Kleidung notwendig). Das Contact Tracing wird weitergeführt.
- Der Haupteingang ist den ganzen Tag geschlossen.
- Die besuchende Person darf keine Krankheitszeichen aufweisen.
- Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Ihrem Besuch bei uns Krankheitssymptome entwickeln, bitten wir Sie, sich umgehend auf unserer Hotline 043 399 37 00 zu melden.
- Bitte leisten Sie den Anweisungen des Heimpersonals Folge. Somit können wir einen reibungslosen und sicheren Ablauf gewährleisten, besten Dank dafür.
Ausgang der Bewohnenden
Dieser ist vorläufig nicht möglich. Spaziergänge mit Bewohnenden sind daher nicht möglich.
Diverse Angebote / Therapien / Restaurant
Restaurant Vita | Bleibt weiterhin geschlossen, ausgenommen die Besucherzone im Sääli zu den definierten Zeiten für die angemeldeten Besuchenden |
Aktivierung | keine Aktivierungsgruppen im PZ Oberdorf |
Podologie | Bleibt unverändert |
Coiffeur | Keine Coiffeurangebote im PZ Oberdorf |
Seelsorge | keine Besuche möglich im PZ Oberdorf |
Physiotherapie | Keine Pyhsiotherpieangebote im PZ Oberdorf
Kein freies Fitnesstraining mehr für Mieter/innen der Alterswohnungen |
Pflegewohngruppe Gries und Riethof – Besuche in den Zimmern sind verboten
Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Besucherinnen und Besucher.
Besuchszeiten sind täglich von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Anmeldung über die Pflege der jeweiligen Wohngruppe.
- Pflegewohngruppe Gries: Telefon 043 810 19 85
- Pflegewohngruppe Riethof: Telefon 043 399 48 48
Bei einem Besuch sind folgende Massnahmen zu beachten:
- Die maximale Besuchszeit ist auf 1 Stunde limitiert. Aufgrund der Platzverhältnisse ist pro Stunde nur ein Besucherpaar möglich.
- Bewohnende dürfen von maximal zwei Personen gleichzeitig Besuch empfangen.
- Die besuchende Person darf keine Krankheitszeichen aufweisen.
- Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Ihrem Besuch bei uns Krankheitssymptome entwickeln, bitten wir Sie, sich umgehend auf unserer Hotline 043 399 37 00 zu melden.
- Weiterhin bestehen bleibt unser Contact Tracing
- Bitte leisten Sie den Anweisungen des Heimpersonals Folge. Somit können wir einen reibungslosen und sicheren Ablauf gewährleisten, besten Dank dafür.
Ausgang der Bewohnenden
Dieser ist weiterhin möglich. Für Spaziergänge mit selbstständigen und mobilen Bewohnenden müssen keine Zeitfenster angegeben werden. Für Bewohnende, die Unterstützung von der Pflege benötigen, muss dies vorgängig bei der Pflege angemeldet werden.
Pflegewohngruppe Gries: Telefon 043 810 19 85
Pflegewohngruppe Riethof: Telefon 043 399 48 48
Gemäss nationaler und kantonaler Versorgungsstrategie der Bevölkerung in der Pandemie ist es vorgesehen, Covid-19 Patienten aus den Spitälern in Pflegeinstitutionen zu verlegen, sobald diese keine akutmedizinische Behandlung mehr benötigen. Dies, damit die Kapazitäten der Akutspitäler für die Bevölkerung erhalten bleiben. Solche Verlegungen wird es auch in die VitaFutura geben, wenn erfordert.
Eintretende Bewohnende, welche an Covid-19 erkrankt sind, werden sofort isoliert. Damit wird der Kontakt zu den Bewohnenden und Angehörigen unterbunden und durch die speziellen Schutzmassnahmen im Rahmen der Isolation schützen sich die Mitarbeitenden. Alle diese Massnahmen unterbinden eine Verbreitung der Infektion in der Institution und schützen die erkrankte Person.